ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INNOVATION SUISSE SANTÉ GMBH

Artikel 1: Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen“ oder „AGB“ genannt) regeln ausschließlich die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft INNOVATION SUISSE SANTÉ GmbH (nachfolgend die „Gesellschaft“), CHE-410.635.395, mit Sitz in Dorfmatte 609, 3113 Rubigen, und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Gewerbliche Kunden“ oder „B2B-Kunden“ genannt).

1.2 Die Gesellschaft ist auf den Vertrieb von Sanitärprodukten spezialisiert, insbesondere von hydroalkoholischem Gel und Standard-OP-Masken, ausschließlich für Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige professionelle Einrichtungen.

1.3 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle von der Gesellschaft durchgeführten Geschäftstransaktionen, einschließlich Verkäufen über ihre Website, über Wiederverkäufer sowie Bestellungen per Telefon, E-Mail, mündlicher Erklärung oder jede andere freiwillige Willensäußerung der gewerblichen Kunden.

1.4 Der Zugang und die Nutzung der Website der Gesellschaft durch den gewerblichen Kunden, insbesondere zum Kauf der Produkte der Gesellschaft, setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen voraus, die der gewerbliche Kunde als gelesen und akzeptiert erklärt.

1.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Es obliegt dem gewerblichen Kunden, diese regelmäßig zu konsultieren, um über Änderungen informiert zu sein. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch den gewerblichen Kunden gültigen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Bestimmungen von diesem akzeptiert wurden.

Artikel 2: Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen der Gesellschaft INNOVATION SUISSE SANTÉ GmbH und dem gewerblichen Kunden kommt mit der ausdrücklichen Annahme des von der Gesellschaft unterbreiteten Angebots durch den gewerblichen Kunden zustande. Diese Annahme kann durch die Bestätigung einer über die Website der Gesellschaft aufgegebenen Bestellung, durch schriftliche Korrespondenz, durch mündliche Zustimmung oder durch jedes andere zwischen den Parteien vereinbarte Mittel erfolgen.

2.2 Die von der Gesellschaft an den gewerblichen Kunden gesendete Auftragsbestätigung stellt die formelle Annahme der Bestellung dar und markiert das Inkrafttreten des Vertrags. Der Vertrag gilt ebenfalls als geschlossen, wenn der gewerbliche Kunde die Leistungen nutzt oder die bestellten Produkte erhält.

2.3 Die Angebote der Gesellschaft richten sich ausschließlich an ein professionelles Publikum. Mit der Annahme eines Angebots der Gesellschaft erklärt und garantiert der gewerbliche Kunde, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und nicht zu privaten Zwecken zu handeln.

2.4 Ergänzungen, Änderungen oder zusätzliche Bedingungen, die der gewerbliche Kunde vorschlägt, werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn und soweit die Gesellschaft diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Neukunden oder eines bestehenden Kunden abzulehnen, wenn frühere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden, oder aus jedem anderen berechtigten Grund im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder dem Zahlungsverhalten des Kunden.

Artikel 3: Preise

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Preise auch in anderen Währungen auszuweisen, angepasst an die internationalen Märkte, in denen ihre Produkte vertrieben werden.

3.2 Die den gewerblichen Kunden angebotenen Preise enthalten die Beträge der Mehrwertsteuer (MwSt.), soweit anwendbar. Der MwSt.-Satz richtet sich nach den in den Bestimmungsländern der Produkte geltenden gesetzlichen Vorschriften.

3.3 Die angegebenen Preise enthalten keine etwaigen Steuern, Zölle oder sonstigen zusätzlichen Gebühren, die je nach Rechtsordnung des gewerblichen Kunden anfallen können.

3.4 Versand-, Verpackungs- und sonstige Logistikkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders angegeben oder mit dem gewerblichen Kunden ausdrücklich vereinbart.

3.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen der Gesellschaft und dem gewerblichen Kunden vereinbart wurde.

3.6 Im Rahmen von B2B-Geschäftsbeziehungen können Vorzugspreise oder Rabatte gewährt werden, abhängig vom Bestellvolumen, der Regelmäßigkeit der Bestellungen oder anderen von der Gesellschaft festgelegten Kriterien.

Artikel 4: Zahlung

4.1 Die Gesellschaft bietet den gewerblichen Kunden verschiedene Zahlungsmodalitäten an, insbesondere Zahlung auf Rechnung, Kreditkarte oder Banküberweisung. Spezifische Bedingungen können verhandelt und in individuellen vertraglichen Vereinbarungen festgelegt werden.

4.2 In der Regel ist der Kaufpreis vom gewerblichen Kunden bei Vertragsschluss vollständig zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart. Die bestellten Produkte werden nach Eingang der vollständigen Zahlung bei der Gesellschaft versandt.

4.3 In bestimmten Fällen kann die Gesellschaft dem gewerblichen Kunden nach eigenem Ermessen eine spätere Zahlung gewähren. In diesem Fall wird eine Rechnung ausgestellt und die Produkte können vor vollständigem Zahlungseingang versandt werden. Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Ausstellungsdatum zu begleichen.

4.4 Bei Zahlungsverzug wird der gewerbliche Kunde gemahnt. Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr werden ab der ersten Mahnung erhoben.

4.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, für jede Bestellung nach eigenem Ermessen und ohne Begründung die Zahlung einer Anzahlung zu verlangen.

4.6 Bei Bestellungen über eine Internetplattform hat die Zahlung während des Bestellvorgangs elektronisch zu erfolgen (Kreditkarte, PayPal oder andere elektronische Zahlungssysteme).

4.7 Der gewerbliche Kunde ist nicht berechtigt, fällige Beträge mit anderen Forderungen gegen die Gesellschaft zu verrechnen, sofern nicht eine schriftliche Vereinbarung der Gesellschaft vorliegt.

4.8 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Lieferungen oder Leistungen bis zur Regulierung der Situation auszusetzen.

4.9 terms.mfgroup.ch/agbfiles/Endkundeninformationen_AGB_fr.pdf

4.10 terms.mfgroup.ch/agbfiles/Endkundeninformationen_Checkouthinweis_fr.pd

Artikel 5: Pflichten der Gesellschaft

5.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die bestellten Produkte innerhalb von 10 (zehn) bis 20 (zwanzig) Arbeitstagen für Lieferungen in der Schweiz zu liefern sowie gemäß den für internationale Verkäufe vereinbarten Fristen. Diese Fristen können entsprechend den spezifischen Anforderungen der gewerblichen Kunden angepasst werden.

5.2 Ist eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Fristen nicht möglich, informiert die Gesellschaft den gewerblichen Kunden über jede Verzögerung und das neue voraussichtliche Lieferdatum innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen, nachdem sie von der Verzögerung Kenntnis erlangt hat.

5.3 Bei höherer Gewalt, die die Lieferfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen), ist die Gesellschaft für die Dauer dieser Ereignisse von ihren Lieferverpflichtungen befreit. Dauert die Verzögerung länger als 30 (dreißig) Tage, können der gewerbliche Kunde oder die Gesellschaft die Bestellung stornieren; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

5.4 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort für die Lieferung der Produkte der Sitz der Gesellschaft.

5.5 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht in dem Zeitpunkt auf den gewerblichen Kunden über, in dem die Produkte dem Transporteur übergeben werden.

5.6 Bestellungen können ohne zusätzliche Kosten storniert werden, wenn der Stornierungswunsch mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem vorgesehenen Lieferdatum eingeht. Wurden die Produkte bereits versandt, muss der gewerbliche Kunde diese auf eigene Kosten zurücksenden, um eine Rückerstattung zu erhalten. Die Produkte müssen in der Originalverpackung, ungeöffnet, zurückgesendet werden.

5.7 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Hilfspersonen beiziehen. Die Haftung dieser Hilfspersonen gegenüber dem gewerblichen Kunden ist gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen beschränkt.

Artikel 6: Umtausch

6.1 Der Umtausch gelieferter Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Produkte werden „wie gesehen“ verkauft, und Umtauschbegehren werden nicht bearbeitet, außer in den nachstehend genannten Fällen.

6.2 Ein Umtausch ist nur bei Herstellungsfehlern oder nachgewiesener Nichtkonformität des Produkts mit den Spezifikationen der Bestellung möglich. In einem solchen Fall muss der gewerbliche Kunde die Gesellschaft innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Erhalt des Produkts benachrichtigen.

6.3 Zur Einleitung eines Umtauschverfahrens muss der gewerbliche Kunde einen Nachweis des Mangels oder der Nichtkonformität erbringen und das Produkt in seinem Originalzustand mit der Originalverpackung zurücksenden. Die Rücksendekosten trägt der gewerbliche Kunde, sofern nicht schriftlich etwas anderes von der Gesellschaft vereinbart wurde.

6.4 Nach Eingang des zurückgesandten Produkts prüft die Gesellschaft den Umtauschanspruch und nimmt, sofern dieser als begründet angesehen wird, den Umtausch vor oder bietet eine geeignete alternative Lösung an.

6.5 Maßgefertigte, personalisierte oder speziell an die Bedürfnisse des gewerblichen Kunden angepasste Produkte sind nicht umtauschfähig, außer im Fall einer Nichtkonformität mit den vereinbarten Spezifikationen.

Artikel 7: Gewährleistung

7.1 Die Gesellschaft schließt jede Gewährleistung für Qualität oder Haltbarkeit der Produkte über das hinaus aus, was in individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit den gewerblichen Kunden ausdrücklich festgelegt ist.

7.2 In Fällen, in denen ausdrücklich eine Garantie gewährt wird, beschränkt sich diese auf die Gewährleistung gegen Herstellungs- und Materialfehler für einen im Vertrag spezifisch vereinbarten Zeitraum.

7.3 Die Gewährleistung deckt keine Schäden ab, die aus unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Lagerung oder Änderungen durch den gewerblichen Kunden oder Dritte resultieren.

7.4 Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen und jeden Mangel innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte als akzeptiert, außer bei Mängeln, die bei der ersten Prüfung nicht erkennbar waren.

7.5 Bei einem nachgewiesenen, von der Gewährleistung erfassten Mangel kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt reparieren oder ersetzen oder eine Preisminderung gewähren.

7.6 Jede Gewährleistungsverpflichtung beginnt mit dem Lieferdatum des Produkts und ist auf eine Dauer beschränkt, die im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt wird.

7.7 Diese Gewährleistungsklausel ist abschließend. Jede andere Forderung des gewerblichen Kunden wegen Mängeln oder Nichtkonformitäten der Produkte ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag bestimmt ist.

Artikel 8: Haftung

8.1 Die Gesellschaft haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2 In jedem Fall ist die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem gewerblichen Kunden auf den Betrag des Verkaufspreises der betreffenden Produkte oder Dienstleistungen begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder nachgewiesenem Vorsatz der Gesellschaft.

8.3 Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich über jeden Schaden zu informieren, für den er die Gesellschaft haftbar machen will. Eine unterlassene Anzeige innerhalb einer angemessenen Frist kann zum Verzicht auf jegliche Ansprüche gegen die Gesellschaft führen.

8.4 Soweit die Gesellschaft für Handlungen ihrer Hilfspersonen haftet, ist diese Haftung in denselben Grenzen wie ihre eigene Haftung beschränkt.

8.5 Die Gesellschaft haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Streiks, bewaffnete Konflikte, behördliche Maßnahmen oder andere Fälle höherer Gewalt.

8.6 Jegliche Ansprüche gegen die Gesellschaft müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum geltend gemacht werden, an dem der gewerbliche Kunde den Schaden erkannt hat oder hätte erkennen müssen.

Artikel 9: Rechte des geistigen Eigentums

9.1 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den Produkten, Dienstleistungen, Marken, Logos, Dokumenten, Inhalten und sonstigen von der Gesellschaft bereitgestellten oder verwendeten Elementen, einschließlich auf ihrer Website, stehen ausschließlich der Gesellschaft oder ihren Lizenzgebern zu. Der Zugang zu oder die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte der Gesellschaft beinhaltet keine Übertragung dieser Rechte auf den gewerblichen Kunden.

9.2 Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, kein Material im Eigentum der Gesellschaft zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu nutzen, außer zu den ausdrücklich durch den Vertrag erlaubten Zwecken oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft.

9.3 Der gewerbliche Kunde hat sicherzustellen, dass er bei der Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen der Gesellschaft keine Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt. Im Falle einer behaupteten Verletzung verpflichtet sich der gewerbliche Kunde, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren und vollumfänglich an der Lösung der Situation mitzuwirken.

9.4 Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, die Gesellschaft zu entschädigen und von jeglicher Haftung freizustellen, falls Dritte Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums geltend machen, die mit der Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen der Gesellschaft durch den Kunden zusammenhängt.

9.5 Jede Nutzung der von der Gesellschaft bereitgestellten Daten und Inhalte, insbesondere zu Werbe- oder Marketingzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.

Artikel 10: Datenschutz

10.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die vom gewerblichen Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Auftragsabwicklung, zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zu Zwecken des Direktmarketings zu erheben und zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

10.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften.

10.3 Die Gesellschaft trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der erhobenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

10.4 Die Gesellschaft kann die personenbezogenen Daten des gewerblichen Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung an Dritte weitergeben, z. B. an Dienstleister oder Geschäftspartner. In diesem Fall sind diese Dritten an ähnliche Vertraulichkeits- und Datensicherheitsverpflichtungen gebunden.

10.5 Der gewerbliche Kunde hat das Recht, auf seine bei der Gesellschaft gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen und der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu widersprechen.

10.6 Im Falle einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die den gewerblichen Kunden betreffen könnte, verpflichtet sich die Gesellschaft, den Kunden ohne unangemessene Verzögerung zu benachrichtigen, gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

10.7 Personenbezogene Daten werden von der Gesellschaft so lange aufbewahrt, wie es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, und gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.

Artikel 11: Vollständigkeit

11.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sowie jeder zwischen der Gesellschaft und dem gewerblichen Kunden geschlossene Einzelvertrag stellen die vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. Sie ersetzen und annullieren alle früheren Erklärungen, Verhandlungen, Zusagen sowie schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

11.2 Jede Änderung oder Anpassung dieser Allgemeinen Bedingungen oder der Einzelverträge muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Keine Änderung gilt als wirksam, wenn sie nicht auf diese Weise dokumentiert und genehmigt wurde.

11.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und denen eines Einzelvertrags haben die Bestimmungen des Einzelvertrags Vorrang.

11.4 Mit der Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen und jedes Einzelvertrags erkennt jede Partei an, die darin enthaltenen Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, und bestätigt, dass diese Dokumente den vollständigen und getreuen Ausdruck ihrer Vereinbarung darstellen.

Artikel 12: Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen oder eines Einzelvertrags rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.2 Im Falle der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung bemühen sich die Parteien, die betreffende Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht und den wirtschaftlichen Interessen der Parteien, wie sie in der ungültigen Bestimmung zum Ausdruck kommen, am nächsten kommt.

12.3 Wird in den Allgemeinen Bedingungen oder in einem Einzelvertrag eine Lücke festgestellt, werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was sie vernünftigerweise im Einklang mit Sinn und Zweck dieser Dokumente vereinbart hätten, wenn die Lücke bekannt gewesen wäre.

Artikel 13: Vertraulichkeit

13.1 Der gewerbliche Kunde, die Gesellschaft und deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Produkte ausgetauschten oder erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung umfasst ohne Einschränkung geschäftliche, technische, finanzielle und sonstige sensible Informationen.

13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung und bleibt auch nach deren Beendigung bestehen.

13.3 Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder werden oder wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde offengelegt werden müssen.

Artikel 14: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sowie alle zwischen der Gesellschaft und dem gewerblichen Kunden geschlossenen Einzelverträge unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

14.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen oder den Einzelverträgen ergeben, ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – ausschließlich der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft zuständig.

14.3 Ungeachtet Ziffer 14.2 ist die Gesellschaft berechtigt, am Wohnsitz oder Sitz des gewerblichen Kunden Klage zu erheben.

Artikel 15: Kontakt

Für Fragen, Auskünfte oder Unterstützungsbedarf in Bezug auf diese Allgemeinen Bedingungen, die Produkte oder die Dienstleistungen der Gesellschaft können gewerbliche Kunden die Gesellschaft unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: info@dispositifmedical.ch.